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Herzlich willkommen in unserem Campingpark „Haddorfer Seen“. Wir freuen uns über Ihren Besuch und wünschen Ihnen einen erholsamen und erlebnisreichen Aufenthalt bei uns. Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen die Tage, Wochen oder Monate, die Sie hier verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten. Sie können durch Ihr Verhalten mit dazu beitragen, dass Ihr Aufenthalt reibungslos abläuft. Deshalb bitten wir Sie, die nachfolgend aufgeführten Punkte zu beachten:

  • Melden Sie sich bei Ihrer Ankunft unverzüglich in der Rezeption an, auch dann, wenn Sie den Campingpark nur für kurze Zeit als Besucher betreten. Für die Anmeldeformalitäten benötigen wir Ihren Reisepass oder Personalausweis.
  • Unsere Bürozeiten sind saisonabhängig und können einem Aushang an der Rezeption entnommen werden.
  • Der Campinggast bzw. Besucher bezahlt ein Benutzungsentgelt laut derzeit gültiger Preisliste. Der gemietete Standplatz sollte bis 11.00 Uhr des Abreisetages geräumt sein, andernfalls wird eine zusätzliche Übernachtung berechnet. Bitte geben Sie uns Ihre Abreise rechtzeitig, jedoch spätestens einen Tag zuvor, bekannt.
  • Der Standplatz ist absolut sauber zu halten. Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Standplätze einzufrieden, nach Absprache mit dem Campingparkmanager können Ausnahmen genehmigt werden. Die Höhe der Einfriedung darf max. 80 cm betragen. Bitte achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, -schnüre oder Anderes gefährdet wird. Um den Rasen zu schonen, dürfen keine luftundurchlässige Folien ausgelegt werden.
  • Holzkohlegrills (mind. 50 cm vom Boden) sind gestattet. Offenes Feuer ist nicht erlaubt. Beim Grillen, Rauchentwicklung möglichst vermeiden und anschließend die Kohle vollständig ablöschen! Ausnahmen können von dem Campingparkmanager unter Auflagen genehmigt werden. Durch Feuer entstandene Schäden auf Wiesen- oder sonstigen Flächen sind Sachbeschädigungen, welche wir mit mindestens 100 €, zur Wiederherstellung in Rechnung stellen!
  • Mittagsruhe: 13.00 – 15.00 Uhr
    Nachtruhe: 22.00 – 7.00 Uhr
    In den Ruhezeiten bitten wir Sie um größtmögliche, gegenseitige Rücksichtnahme im gesamten Campingbereich. Während dieser Zeit sind die Schranken geschlossen und es dürfen keine Fahrzeuge in dem Campingpark bewegt werden. Verstöße gegen die Ruhezeit können einen sofortigen Campingparkverweis zur Folge haben.
  • Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf gekennzeichneten Wegen, nur im Schritttempo und nicht unnötig bewegt werden.
  • Auf Sauberkeit und Ordnung legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir. Ihre Mithilfe ist jedoch unerlässlich, damit unsere Bemühungen nicht vergeblich sind. Wir bitten Sie deshalb, die sanitären Anlagen so zu verlassen, wie Sie diese vorgefunden haben. Kinder bis 6 Jahre dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume. Das Rauchen sowie die Mitnahme von Flaschen und Gläsern in die Sanitärräume ist nicht gestattet.
  • Für Schmutzwasser benutzen Sie bitte nur die dafür vorgesehenen Ausgussvorrichtungen. Schmutzwasser von Wohnwagen auf Standplätzen, die keinen eigenen Kanalanschluss haben, müssen in Behältern gesammelt und regelmäßig geleert werden. Lassen Sie in keinem Fall Abwasser im Erdreich versickern! Die Benutzung von Chemietoiletten ist nur mit geeigneten Mitteln in ausreichender Verdünnung gestattet.
  • Wasser ist ein kostbares Gut. Bitte gehen Sie sparsam damit um und klären Sie auch Ihre Kinder diesbezüglich auf.
  • Bäume und Sträucher dürfen weder beschnitten noch entfernt werden.
  • Pro Parzelle ist nur ein Wohnwagen erlaubt.
  • Die Benutzung des Campingparks bzw. des Standplatzes nebst Einrichtungen zu Dauerwohnzwecken mit oder ohne Wohnsitznahme ist nicht gestattet und kann zur sofortigen Kündigung führen.
  • Aus Gründen des Umweltschutzes ist das Auto- und Wohnwagenwaschen innerhalb der Anlage nicht gestattet!
  • Abfälle dürfen nur nach den gesetzlichen Vorgaben entsorgt werden.
    Hierzu steht unser Wertstoffhof am Eingangsbereich täglich von 8.00 – 13.00 Uhr und von 15.00 – 20.00 Uhr zur Verfügung.
  • Hunde sind in dem Campingpark unter folgenden Bedingungen erlaubt:
    sie müssen der Campingparkverwaltung gemeldet sein
    sie sind immer an der Leine zu führen
    sie dürfen nicht auf die Spielplätze, nicht in den Strandbereich sowie in den Badesee und nicht in die Sanitärgebäude
    Auslaufmöglichkeiten befinden sich außerhalb des Campingparks
    Verunreinigungen durch Tiere sind vom Besitzer unverzüglich zu entfernen
  • Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
  • Die Verwaltung oder das beauftragte Personal ist in Ausübung des Hausrechtes und in Wahrnehmung der Interessen dieser Campingparkordnung berechtigt, Personen den Aufenthalt zu verweigern oder sie des Campingparkes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Interesse der Anlage erforderlich erscheint.
  • Händler und Personen, die in dem Campingpark oder vom Standplatz aus ein Gewerbe ausüben wollen, haben keinen Zutritt!

SICHERHEITSEINRICHTUNGEN / NOTFALLHINWEISE

Bitte wenden Sie sich in Notfällen direkt an die Campingparkverwaltung.
Falls die Rezeption nicht besetzt ist und Sie dringend ärztliche Hilfe benötigen, beachten Sie bitte folgendes:

1. Wählen Sie 112 oder 110.
2. Feuerlöscher sind über den ganzen Campingpark verteilt. Sie befinden sich meist an Laternenmasten, an bzw. in den Sanitärgebäuden sowie an der Rezeption.
3. Machen Sie sich gleich am ersten Urlaubstag mit den notwendigen Sicherheitseinrichtungen bekannt.

Stand 09/2016