Lieber Campinggast,
wir freuen uns, Sie auf unserem „Campingpark Haddorfer Seen“ begrüßen zu dürfen und heißen Sie herzlich willkommen. Wir wünschen Ihnen einen erholsamen und unbeschwerten Aufenthalt. Bitte nehmen Sie generell Rücksicht auf alle Anwesenden auf dem Platz. Vermeiden Sie alles, was zu unnötigen Störungen der Campinggemeinschaft führt. Behandeln Sie alle Anlagen schonend und pfleglich. Selbstverständlich ist Ordnung und Sauberkeit die Pflicht eines jeden Einzelnen.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Regeln:
- Bei Ankunft melden Sie sich bitte unverzüglich an unserer Rezeption an, auch dann, wenn Sie nur Tagesbesucher sind. Wir freuen uns auf Sie und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gern bei Fragen zur Verfügung. Mit Betreten des Campingparks erklären Sie sich mit der Platzordnung und Entgeltordnung einverstanden. Alle Entgelte entnehmen Sie bitte der derzeit gültigen Entgeltordnung (ausgehängt in der Rezeption).
Wichtig: Halten Sie für die Anmeldeformalitäten Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit. Ein Check-in über das Buchungsterminal ist einer Anmeldung an der Rezeption gleichzusetzen. - Die Öffnungszeiten der Rezeption können je nach Jahreszeit variieren und sind an der Rezeption ersichtlich und auf unserer Homepage ersichtlich.
- Ihr Mietobjekt oder Standplatz muss bis 11.00 Uhr am Abreisetag geräumt sein und sauber verlassen werden. Ist keine direkte Nachbuchung des Standplatzes vorhanden, kann eine Räumung bis 13.00 Uhr erfolgen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu einen Tag vor Abreise im Büro.
- Damit Sie und jeder andere von unserem Campingpark profitieren, achten Sie auf Ordnung und Sauberkeit und seien Sie rücksichtsvoll gegenüber anderen Gästen. Es ist verboten, Gräben zu ziehen und Stellplätze einzufrieden. Ausnahmen hiervon sind nur nach vorheriger Absprache mit der Campingparkverwaltung im Bereich der Jahresplätze (Aufstellplätze) erlaubt. Die Höhe der Einfriedung darf max. 1,20 m betragen. Nach Möglichkeit sind pflegeleichte, nicht brennbare Materialien zu verwenden. Bitte achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltbefestigungen, Schnüre oder anderes Campingzubehör behindert oder gefährdet wird. Auf unseren Rasenplätzen sind geschlossene, undurchlässige Planen als Vorzeltboden nicht gestattet, da Sie zu starker Beschädigung unseres Grasbodens führen. Pro Parzelle ist nur ein Wohnwagen mit Vorzelt/Markise und PKW oder ein Wohnmobil mit Vorzelt/Markise oder ein Zelt mit PKW erlaubt. Beistellzelte sind nur für Kinder möglich. Die Personenbegrenzung gilt auf Angehörige eines Haushaltes.
- Aus Sicherheitsgründen ist offenes Feuer mit Ausnahme der frei zugänglichen Feuerstelle nicht erlaubt. Grillen ist auf dem eigenen Standplatz mit Holzkohlegrills (mind. 50 cm vom Boden), unter Rücksichtsnahme auf andere Gäste, erlaubt. Bitte achten Sie darauf, Rauchentwicklung während des Grillens möglichst zu vermeiden und anschließend die Kohle vollständig abzulöschen, um jede Gefährdung auszuschließen. Bei durch Feuer entstandene Schäden auf Wiesen oder sonstigen Flächen handelt es sich um Sachbeschädigungen, die wir zur Wiederherstellung mit mindestens 100 € in
Rechnung stellen. - Ruhezeiten im Überblick:
Mittagsruhe: 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Abendruhe: 22:00 Uhr - 23:00 Uhr
Nachtruhe: 23:00 Uhr - 07:00 Uhr
Während der Abendruhe ab 22.00 Uhr ist die Lautstärke auf dem Platz zu reduzieren. Unterhaltungen sind von der Lautstärke so zu bemessen das niemand gestört wird. Ab 23.00 sind alle Aktivitäten außerhalb des Wohnwagens, Wohnmobils oder Zeltes zu beenden! Die Schrankenanlage im Zufahrtsbereich bleibt in der Mittagszeit von 13.00 - 15.00 Uhr und von 22.00 - 7.00 Uhr geschlossen. Fahren Sie in diesen Zeiten nicht vor die Schranken, sondern warten Sie auf dem
Parkplatz vor dem Campingpark. Während dieser Zeit besteht ein generelles Fahrverbot. - Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Wegen und nur im Schritttempo fahren.
- Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Stellen Sie Radios, Fernsehgeräte usw. immer so ein, dass Sie andere Personen nicht belästigen. Verstöße gegen die Ruhezeit haben einen sofortigen Campingplatzverweis zur Folge.
- Verlassen Sie den Sanitärbereich und die Toilettenräume bitte so, wie Sie diese gerne vor-finden würden. Kleinkinder bis 6 Jahre dürfen diese Bereiche nur in Begleitung Erwachsener Personen betreten. Das Mitführen von Flaschen und Gläsern in die Sanitärbereiche und Toilettenräume ist nicht gestattet. Lebensmittelreste und Abfälle sind unmittelbar zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Im Sanitärbereich gilt absolutes Rauchverbot. Geschirr und Wäsche dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gewaschen werden.
- Bitte entsorgen Sie Ihr Abwasser und ihre Campingtoiletten in die dafür vorgesehenen Ausgussvorrichtungen. Dabei ist zu beachten, dass in die Campingtoiletten nur biologisch abbaubare Zusatzstoffe in den vorgeschriebenen Mengen zugesetzt werden dürfen. Bei Wohnwagen auf Standplätzen, die über keinen eigenen Schmutzwasseranschluss verfügen, muss das Abwasser in Behältern gesammelt und diese regelmäßig geleert werden. Keinesfalls darf das Abwasser im Erdreich versickern. Es haftet der Verursacher in vollem Umfang.
- Bitte gehen Sie mit den Ressourcen Trinkwaser, Strom und Heizung sparsam um und klären Sie auch Ihre Kinder hierüber auf. Das Heizen mit Strom ist untersagt!
- Das Aufladen von Elektro/Hybrid PKW ist bei pauschaler Berechnung von Stellplätzen verboten.
- Das Beschneiden und Entfernen von Bäumen und Sträuchern ist nicht gestattet.
- Die Bildung von Wagenburgen auf Standartplätzen im Kiefernhain und auf den Campingwiesen ist verboten! Gruppen sind bis max. 5 Plätze mit max. 20 Personen (10 Erwachsene und 10 Kinder) zulässig. Es dürfen keine Gemeinschaftszelte, Bierpavillons, Kühlwagen oder Ähnliches aufgestellt werden.
- Der Campingpark ist kein Dauerwohnsitz. Daher ist es untersagt, seinen Wohnsitz dort anzumelden. Ein entsprechender Verstoß führt zur sofortigen Kündigung. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Campingpark bedürfen die Ausübung eines Gewerbes, jeglicher Verkauf und Schaustellung auf dem Gelände die Genehmigung des Campingparkleiters.
- Ölwechsel sowie das Waschen von Autos- und Wohnwagen sind auf dem Gelände des Campingparks aus Gründen des Umwelt- und Landschaftschutzes nicht gestattet.
- Bitte entsorgen Sie ihren Abfall nach den gesetzlichen Vorgaben sortiert im Wertstoffhof am Eingangsgebäude. Die entsprechenden Behälter sind gekennzeichnet. Unser Wertstoffhof steht Ihnen täglich von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr - 20.00 Uhr zur Verfügung. Es wird kein Sperrmüll und Problemabfall angenommen, dieser kann über den Wertstoffhof/ContainerService Voss, Industrieweg 6, 48493 Wettringen, Tel.: 02557/1355, entsorgt werden. Bitte beachten Sie, dass Müllbeseitigung Aufgabe von Erwachsenen ist.
- Auf dem Campingpark sind Hunde herzlich willkommen, sofern sie nicht als Wach- und Kampfhunde eingestuft sind. Sie müssen vorab der Campingparkverwaltung gemeldet werden und sind auf und rund um den Campingpark ständig an der Leine zu führen. Auf Spielplätzen, in den Sanitärgebäuden, in den Mietobjekten (Safarizelte/Radlerhütten) und im direkt angrenzenden Strand- und Badeseebereich sind Hunde nicht erlaubt. Bei auffälligem Verhalten des Hundes oder Beschwerden anderer Gäste kann die Campingparkverwaltung den Hund des Platzes verweisen. Verunreinigungen durch Tiere sind vom Besitzer unverzüglich zu entfernen. Es dürfen max. 2 Hunde pro Platz gehalten werden.
- Das Rezeptionspersonal bzw. der Campingparkleiter sind in Ausübung ihres Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern, oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz erforderlich erscheint.
- Das Campingplatzpersonal ist während der Öffnungszeiten der Rezeption ständig für Sie erreichbar. Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns im Notfall über die angegebene Notrufnummer am Eingang der Rezeption. Wichtige Telefonnummern für den Notfall (Arzt, Apotheke, Rettungsdienst, Polizei etc.) halten wir gerne für Sie bereit bzw. finden Sie am Eingangsbereich.
Vielen Dank!
Ihre Campingparkverwaltung
April 2024