Entgeltordnung für den Campingplatz Haddorfer Seen -gültig ab 01.01.2023-
Touristen
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Kurzzeit- und Touristenplätze
Alle Preise inklusive Strom, W-Lan, warm duschen und allen Nebenkosten!
Standplatz
bis 2 Personen *) **) ***)Standard
unparzelliert
ca. 80m²
zentrale StromanschlüsseKomfort
parzelliert
ca. 100-110m²
Strom am PlatzPremium
parzelliert
ca. 100-110m²
mit Wasser, Abwasser
und Strom am Platz1 Nacht 29,00 € 31,00 € 33,00 € 1 Woche 190,00 € 200,00 € 210,00 € 2 Wochen 370,00 € 380,00 € 400,00 € Standplatz
Sondertarife Feiertage bis 2 Erwachsene + 2 Kinder *) **) ***)Ostern
Do.-Mo.160,00 € 170,00 € 180,00 € Himmelfahrt
Mi.-So.160,00 € 170,00 € 180,00 € Pfingsten
Fr.-Di.170,00 € 180,00 € 190,00 € Fronleichnam
Mi.-So.160,00 € 170,00 € 180,00 € Einzelnächte bei Verfügbarkeit auf Anfrage 42,00 € 46,00 € 48,00 € Wohnmobil-Stellplatz
Übernachtungsplatz vor der Schranke pro Nacht bis 2 Personen, Strom am Platz*) 20,00 € Unterkünfte bis 2 Erwachsene und 2 Kinder, inkl. 1 Fahrzeug **) ***) Radlerhütte
ca. 10m²
Safarizelt
ca. 30m²1 Nacht 35,00 € 90,00 € je weitere Nacht 35,00 € 70,00 € 1 Woche 230,00 € 470,00 € 2 Wochen 450,00 € 900,00 € Bettwäsche pro Person Bitte bei Reservierung mitbuchen. 7,00 € Einzelentgelte pro Nacht Erwachsene pro Person 8,00 € Kinder pro Person 3,50 € Hund (max. 2 pro Platz, keine Listenhunde) 3,00 € Fahrradwanderer mit Kleinzelt (1 Pers.) 12,00 € Motorrad, Moped, Roller etc. mit Kleinzelt (1 Pers.) 15,00 € Weitere Preise für zusätzliche Fahrzeuge/Zelte Tagesbesuch pro Person 2,00 € Beistellzelt, PKW oder Änhänger (jeweils) 5,00 € Motorrad/Motorroller 3,00 € Stromkosten wenn über Zähler abgerechnet wird je KW/h 0,70 € In den Pauschalgebühren sind die Abfall- und Stromanschlussgebühr bereits enthalten
*) Alle Preise inkl. Strom (5 KW/h je Nacht) und W-Lan.**) In der Nebensaison erhalten Sie Vergünstigungen auf die Standplätze gegen Vorlage einer gültigen ACSI-CampingCard oder ADACCampingCard. Auf die Unterkünfte erhalten Sie in der Nebensaison ab 5 Übernachtungen 20 % Rabatt auf den Einzelübernachtungspreis.
Die aktuellen Nebensaisonzeiten entnehmen Sie bitte unserer Website. Nebensaisonzeiten 2024: 08.01. – 15.03.2024, 08.04. – 30.04.2024
21.05. – 28.05.2024 02.06. – 21.06.2024, 01.09.2024 – 01.10.2024, 28.10. – 20.12.2024***) Die Mindestbuchung beträgt zwei Nächte, an den ausgewiesenen langen Wochenenden sowie in den Ferien von NRW und Niedersachsen 4 Nächte. Einzelübernachtungen nach Verfügbarkeit möglich
Kinder gelten von 2 bis 17 Jahre.
Ein Standplatz beinhaltet: einen Wohnwagen mit Vorzelt / Markise und ein PKW oder ein Wohnmobil mit Vorzelt / Markise oder ein Zelt mit PKW. (Personenbegrenzung auf Angehörige eines Haushaltes). Gruppen bis max. 5 Stellplätze mit max. 20 Personen (10 Erwachsene und 10 Kinder). Pro Stellplatz ist eine separate Buchung erforderlich, es sind keine Gruppenbuchungen möglich.!Preise gültig ab 1. Januar 2023. Preisänderungen vorbehalten.
Berthold Bültgerds
Bürgermeister Dauercamper
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Jahresplätze
Standplatzentgelte für Bestandsplätze bis 4 Personen, inkl. Hausmüllentgelte, bei einer Standplatzgröße:bis 70,00 € m² 780,00 € von 70 - 100 m² 850,00 € von 100 - 130 m² 910,00 € von 130 - 160 m² 990,00 € über 160 m² 1030,00 € Standplatzentgelte für Jahresstandplätze (voll erschlossen) bis 4 Personen, zzgl. Verbrauchskosten, Strom, Wasser, Abwasser, inkl. HausmüllentgelteMiete Grundbetrag pro Standplatz 800,00 € Miete pro m² Standplatzfläche 5,00 € Stromverbrauchskosten pro kWh 0,70 € Wasser-/Abwasserverbrauchskosten pro m³ 5,00 €
PersonenentgelteJahresentgelt für jede weitere Person 75,00 € Tagesbesuch pro Person 2,00 €
HundeentgeltJahresentgelt je Hund 60,00 €
StromkostenJahresvorauszahlung je Stellplatz Die Abrechnung erfolgt zum Ende der Saison unter Berücksichtigung des tatsächlichen Stromverbrauchs.
Die derzeitige kWh kostet 0,70€150,00 €
Kautionpro Jahressstandplatz 750,00 € Anmerkung Die Entgelte sind grundsätzlich bei der Anmeldung bzw. zu Beginn der Saison vollständig zu entrichten. Sollten die Entgelte nicht pünktlich bezahlt werden, kann der Stellplatz anderweitig vergeben werden. Bei Platzverweis oder vorzeitigem Abzug durch den Grundstücksmieter erfolgt keine Rückvergütung der Platzmiete. Bei der Veräußerung des Wohnwagens besteht für den Käufer kein Anspruch auf den StellplatzBerthold Bültgerds
Bürgermeister